Treibhausgasminderungsquote (THG)
THG-Prämie für Ihr Elektrofahrzeug
Jetzt bis zu 4.902 Freikilometer* für Ihr Elektrofahrzeug sichern!
Erteilen Sie uns den Auftrag, die Emissionsquote für Ihr Elektrofahrzeug geltend zu machen und erhalten Sie die Prämie in Höhe von 250,00 € Brutto. Sichern Sie sich zusätzlich unsere Mobilitätsprämie in Höhe von 50,00 € Brutto, für Kunden mit einem bestehenden Energieliefervertrag bei den energievorsorgern.
Nutzen Sie unseren Service zur THG-Prämie:
- sofort online am Smartphone oder Computer beantragen
- es erfolgt eine sofortige Bearbeitung, keine Bündelung mehrer Anfragen.
- kein Warten auf die Rückmeldung von Bundesumweltamt
- Auszahlung innerhalb von drei Monaten nach erhalt der Auftragsbestätigung
*Auszahlung im Form eines Betrages von 250,00 € für den Verkauf der THG-Quote + 50,00 € Mobilitätsprämie in Verbindung mit einen bestehenden Energieliefervertrag bei den energievorsorgern. Der durchschnittliche Verbrauch eines Elektroauto liegt bei 15 kW/h pro 100 km. Der durschnittliche Arbeitspreis je Kilowattstunde liegt 34,00 ct/kWh. Berechnung: 15 kWh x 34 ct/kWh = 510 ct / 100 = 5,10 € pro 100 km | 250,00 € / 5,10 € = 49,02 x 100 km = 4902 km.
In nur drei Schritten zur THG-Prämie

Auftragsunterlagen ausfüllen
Ganz bequem den Auftrag für Ihre THG-Prämie online am Smartphone oder am Computer bearbeiten.

Fahrzeugschein hochladen
Alle benötigten Daten online ausfüllen und ein Scan/Bild vom Fahrzeugschein hochladen.

Zurücklehnen und abwarten
Nach erhalt der Auftragsbestätigung erhalten Sie die Prämie der THG-Quote binnen drei Monaten auf Ihr angegebenes Konto.
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Gewerbekunde
Fragenkatalog zur THG-Quote
Mit der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, sind alle Mineralölunternehmen seit 2015 dazu verpflichtet ihre Treibhausgasemissionen um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern. Mit einer Beimischung von beispielsweise Biokraftstoffen kann ein Teil der Quote realisiert werden, was quotenpflichtigen Unternehmen wie z.B. Tankstellenbetreibern langfristig nicht ausreicht. Durch den Gebrauch von Elektrofahrzeugen werden nachweislich weniger CO2-Emissionen verursacht und diese Emissionseinsparungen können ebenso genutzt werden, um die THQ-Quote zu erfüllen.
Nein! Um die THG-Quote für Ihr Vollelektrofahrzeug zu erhalten, müssen Sie kein Kunde von den energievorsorgern sein. Mit Ihrem Fahrzeugschein und dem Kennzeichen Ihres Fahrzeug können Sie ganz einfach den Antrag stellen.
Für den Erhalt der Mobilitätsprämie von 50,00 € benötigen Sie allerdings einen Energieliefervertrag (Strom oder Gas) mit den energievorsorgern.
Mit der Mobilitätsprämie möchten wir einen zusätzlichen Benefit an unsere Kunden geben, die Ihr Vollelektrofahrzeug mit unserem 100% Ökostrom "tanken".
Nein leider nicht! Nur als Halter eines reinen Batterieelektrofahrzeuges können Sie von dem gesetzlichen Rahmen profitieren.
Ja, vorrausgesetzt Sie sind als Halter in der Fahrzeugbescheinigung Teil I eingetragen.
Ein Elektrofahrzeug kann einmal im Jahr zur Anmeldung angegeben werden.
Sobald Sie Ihr E-Fahrzeug zugelassen haben. Sollten Sie ein gebrauchtes Elektrofahrzeug gekauft haben, kann es sein, dass der Vorbesitzer bereits das Fahrzeug registriert hat. In diesem Fall können Sie die THQ-Quote erst im darauf folgenden Jahr geltend machen.
Der durchschnittliche Verbrauch von Elektroautos liegt bei 15 kW/h pro 100 km. Im Durchschnitt legen Autofahrer in Deutschland ca. 15.000 km jährlich zurück, was bei einem E-Auto wiederum 2.250 benötigte kW/h im Jahr bedeuten würde.