1. Fragen zu den energievorsorgern

die energievorsorger sind eine Kooperation der Teutoburger Energie Netzwerk eG (TEN) und der Stadtwerke Lengerich GmbH (SWL), zweier etablierter Energieversorger, die beide bereits seit rund 100 Jahren Versorger der Region Osnabrück-Münster-Bielefeld sind.

Wir stehen für günstige Preise, Transparenz, Individualität und vor allem Sicherheit. Nicht ohne Grund tragen wir „Vorsorger“ im Namen.

Unser ökologisch gewonnener sparstrom setzt sich zu 100 % aus erneuerbaren Energien zusammen.

Bei unserem günstiggas handelt es sich um Ökogas mit klimabeitrag. Ökogas mit klimabeitrag heißt, dass die bei der Verbrennung von Erdgas entstehenden Schadstoffe an anderer Stelle durch zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen ausgeglichen werden. Unterstützt werden wir dabei von First Climate, einem der weltweit führenden Unternehmen für CO2-Minderungsprojekte.

Die Produkte der energievorsorger zeichnen sich durch eine hohe Preisstabilität aus. So gewähren wir unseren Kunden eine Preisgarantie sowohl auf den reinen Energiekostenanteil unserer Produkte als auch auf die Nutzungsentgelte. Auf die staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen und deren Höhe haben wir keinen Einluss. Daher berechnen wir diese, wie jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht, an Sie weiter. Weitere Informationen zur Strompreisberechnung

2. Fragen zu den Produkten

Unser Angebot ist in der Regel immer günstiger als Ihr Grundversorger. Sie können zwischen verschiedenen Produkten wählen. Spielt Sicherheit für Sie eine große Rolle bieten wir Ihnen eine Preissicherheit von bis zu 24 Monaten. Aber auch, wer flexibel bleiben will ist bei uns gut aufgehoben. Versteckte Kosten, Kautionszahlungen oder Vorkassevereinbarungen gibt es bei uns nicht!

Geben Sie einfach in unserem Tarifrechner unter Strom und Erdgas Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch ein. Aus der Übersicht wählen Sie einfach Ihren persönlichen Wunschtarif aus.

Das kommt auf Ihre aktuellen Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen an. Wir können Sie unter Einhaltung der ursprünglich angegebenen Preise nur beliefern, wenn der Lieferbeginn von Strom und/oder Gas maximal 6 Monate in der Zukunft liegt.

Leider nein. Unsere Produkte sind für Speicherheizungen und Wärmepumpen nicht geeignet und werden deshalb nicht angeboten.

Bei unseren Produkten sparstrom 12/12 plus bzw. günstiggas 12/12 plus erhalten Sie nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit von 12 Monaten einen einmaligen Bonus.

Garantiert werden der Energiepreisanteil sowie die Netznutzungsentgelte. Auch, wenn die Marktpreise für Strom bzw. Erdgas steigen – ist Ihr Preis bei den energievorsorgern sicher.

Der Vertrag läuft zunächst 12 Monate und beinhaltet eine eingeschränkte Preisgarantie von zwölf Monaten, er kann vom Kunden mit einer Frist von einem Monat auf das Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Besondere Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Der Vertrag läuft zunächst 12 Monate und beinhaltet eine zwölfmonatige, eingeschränkte Preisgarantie, er kann vom Kunden mit einer Frist von einem Monat jederzeit in Textform gekündigt werden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit erhält der Kunde einen einmaligen Bonus. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Besondere Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Der Vertrag läuft zunächst 24 Monate und beinhaltet eine eingeschränkte Preisgarantie von 24 Monaten, er kann vom Kunden mit einer Frist von einem Monat auf das Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Besondere Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Wenn Sie Ihren Wunschtarif ausgewählt haben, klicken Sie einfach auf „Jetzt wechseln“ und gelangen zum Auftragsformular. Dieses brauchen Sie nur noch auszufüllen und an uns zu übermitteln.

3. Fragen zum Wechsel

Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl in unserem Preisrechner auf der Startseite ein.

Sie können in nur drei Schritten wechseln: Wunschtarif berechnen, Auftragsformular ausfüllen und abschicken. Um alle weiteren Schritte, wie z.B. die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter, kümmern wir uns für Sie!

Der Wechsel zu den energievorsorgern ist kostenlos.

Sie können Ihren Wunschtarif umstellen lassen, wenn Ihr bisheriger Vertrag ausgelaufen ist. Füllen Sie dann einfach ein Formular mit Ihrem neuen Wunschtarif aus und schicken es an die energievorsorger. Natürlich helfen wir Ihnen auch gerne persönlich unter 0800 338 338 1

Nein, die unterbrechungsfreie Energieversorgung ist stets gesetzlich gewährleistet.

Bei einem Umzug bitten wir Sie, das Umzugsformular auszufüllen. Wir kümmern uns dann um alle notwenigen Schritte, damit Sie an ihrem neuen Wohnort auch direkt versorgt sind.

4. Allgemeine Fragen zu Energie

Der Energiepreis setzte sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist eine Pauschale über sämtliche Fixkosten (z. B. Messpreis) unabhängig vom Verbrauch. Der Arbeitspreis errechnet sich aus den durch den Verbrauch entstehenden Kosten (z. B. Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche und hoheitlich auferlegte Steuern und Abgaben).

Ökostrom ist Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammt.

Unter „Service “ finden Sie hilfreiche Energiespartipps .

5. Fragen zu Abrechnung und Zählerstand

Auf unseren Aufträgen können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Wir ziehen dann die fälligen Abschläge von Ihrem Girokonto ein. Dies ist für beide Seiten der einfachste Zahlungsweg. Alternativ können Sie die fälligen Abschläge auch überweisen. Die Höhe der zu leistenden Abschläge teilen wir Ihnen vor Lieferbeginn mit.

Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie nach Ablauf von zwölf Monaten.

Nichts. Ihr Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber teilt uns die Nummer und die Zählerstände Ihres alten und des neuen Zählers automatisch mit.

Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrem Strom- bzw. Gaszähler oder alternativ in Ihren Energierechnungen.

Mit Ihrem Zählerstand stellen wir Ihren exakten Verbrauch für die Verbrauchsabrechnung innerhalb der Vertragslaufzeit fest.