So setzt sich Ihr Strompreis zusammen.

Die Produkte der energievorsorger zeichnen sich durch eine hohe Preisstabilität aus. So gewähren wir unseren Kunden eine Preisgarantie sowohl auf den reinen Energiekostenanteil unserer Produkte als auch auf die Nutzungsentgelte. Auf die staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen und deren Höhe haben wir keinen Einluss. Daher berechnen wir diese, wie jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht, an Sie weiter.

Doch seien Sie sicher: Wir geben unser Bestes, um Ihre Stromkosten in allen von uns beeinflussbaren Bereichen so gering wie möglich zu halten!

Zusammensetzung des Strompreises.

Den größten Anteil des Strompreises bilden mit 54,2% staatliche festgelegte Steuern und Abgaben. Die Energiebeschaffung (Erzeugung und Vertrieb) macht einen Stromkostenanteil von 21,1% aus. Zusätzlich entfallen 23,7% der Stromkosten auf die Netzentgelte (Netzbetrieb) sowie auf ein separates Entgelt für den Messstellenbetrieb in Höhe von 1,0%.

Steuern, Abgaben und Umlagen.

54,2% Ihrer Stromkosten setzen sich aus Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Darin enthalten sind Umsatzsteuer (19%), Stromsteuer (7%), Konzessionsabgabe an die Kommune (5,5%), EEG-Umlage zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (23,1%), KWK-Umlagen zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (1,2%), § 19 StromNEV-Umlage zum Ausgleich für Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen  (1,3%), Offshore-Netzumlage zur Förderung der Wind-Offshoreanlagen (0,1%) und der Abla-Umlage zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit (0,04%)

Kosten für die Energiebeschaffung.

Die Energiebeschaffung (Erzeugung und Vertrieb) macht einen Gesamtstromkostenanteil von 21,1% aus, auf die wir Ihnen über die Dauer Ihres Vertrages eine Preisgarantie gewähren. Denn durch unsere Beschaffungsstrategie können wir immer die günstigsten Energiepreise an Sie weitergeben – auch in Zukunft.

 

Kosten für den Stromnetzbetrieb und Messstellenbetrieb

23,7% Ihrer gesamten Stromkosten entfallen auf die von der Bundesnetzagentur genehmigten Entgelte für den Netzbetrieb (Instandhaltung, Ausbau und Überwachung des Netzes sowie Netz- und Versorgungssicherheit). Zusätzlich werden Entgelte in Höhe von 1,0% für die Messung und dem Messstellenbetrieb (Einbau und Betrieb des Stromzählers) erhoben. Diese können auch von freien Messstellenbetreibern durchgeführt werden. Auf diesen Kostenblock gewähren wir Ihnen ebenfalls eine Preisgarantie über die Dauer Ihres Vertrages.

Hinweis:

Die hier dargestellten Werte beziehen sich auf den durchschnittlichen Strompreis eines deutschen Drei-Personen-Haushalts mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh.